Mindestlohn ändert wenig
Dass die Bundesregierung nun beschlossen hat, von Januar an solle in Westdeutschland für Zeitarbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,89 Euro pro Stunde gelten, dürfte in der Praxis wenig ändern. Denn, so sagen Zeitarbeitsunternehmer aus Freiburg, schon bisher hätten die Betriebe
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