5.100 Euro Strafe wegen Sozialbetrug
Zu einer Geldstrafe von 5.100 Euro wegen Leistungsbetrugs ist eine 37-jährige Freiburgerin verurteilt worden. Das Amtsgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass sie rund 7.000 Euro an Sozialleistungen ungerechtfertigt erhalten hatte. Zwischen Oktober 2008 und Februar 2010 hatte sie drei verschiedene Arbeitsstellen, über die sie die Sozialbehörde nicht unterrichtet hatte.
Anstoß für die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach gab eine anonyme Anzeige, die beim jetzigen Jobcenter in Freiburg einging. Die Frau hatte in der Schweiz bei einer Personalvermittlung gearbeitet und trotzdem Arbeitslosenunterstützung bezogen. Zudem war sie zeitweise auch als Kurierfahrerin und als Reinigungskraft beschäftigt. Die Arbeitgeber verhielten sich dabei korrekt und hatten die Frau ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. Da sie die Arbeitsaufnahme und ihre daraus resultierenden Einkünfte nicht angezeigt hatte, erging der mittlerweile rechtskräftige Strafbefehl über 170 Tagessätze zu je 30 Euro.
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