Mindestlohn ändert wenig
Dass die Bundesregierung nun beschlossen hat, von Januar an solle in Westdeutschland für Zeitarbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,89 Euro pro Stunde gelten, dürfte in der Praxis wenig ändern. Denn, so sagen Zeitarbeitsunternehmer aus Freiburg, schon bisher hätten die Betriebe nur die Wahl gehabt zwischen der Anwendung eines Tarifvertrags – mit einem Entgelt in der untersten Lohngruppe in Höhe des kommenden Mindestlohns – oder des Equal-Pay-Prinzips. Danach müssen Zeitarbeitnehmer so bezahlt werden wie Stammbeschäftigte.
„Soweit ich das beurteilen kann, ändert der nun beschlossene Mindestlohn für praktisch alle Zeitarbeitsunternehmen hier in Freiburg nichts“, sagt Andreas Schubert, einer von zwei Geschäftsführern bei Contempo, einer seit 2000 tätigen Zeitarbeitsfirma mit Sitz an der Heinrich-von-Stephan-Straße und 300 angestellten Zeitarbeitern. Praktisch alle würden schon jetzt Tarifverträge anwenden, welche den Beschäftigten mindestens den kommenden gesetzlichen Mindestlohn garantieren würden. „Wir selbst wenden den BZA-DGB-Vertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und dem Deutschen Gewerkschaftsbund an. Da gibt es in der untersten Lohngruppe auch jetzt schon 7,89 Euro pro Stunde.“
1,5 Prozent der Arbeitskräfte in Zeitarbeit
Wie die Freiburger Arbeitsagentur mitteilt, sind laut den neuesten vorliegenden Zahlen (März 2011) im Agenturbezirk, also in der Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, insgesamt knapp 3300 Menschen bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Das sind 1,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bundesweit liegt diese Quote bei 2,7 Prozent, landesweit bei 2,4 Prozent. „Bei uns ist Zeitarbeit also verhältnismäßig weniger verbreitet“, sagt dazu Agentursprecher Hanspeter Fakler. Die Quote würde allerdings schwanken. Im Agenturbezirk sind aktuell 65 Zeitarbeitsfirmen tätig – im Frühjahr 2009 waren es noch 95.
„Der Weg hin zur allgemeinen Anwendung des Equal-Pay-Prinzips zeichnet sich ja politisch ab“, sagt Schubert weiter. Dann würden Zeitarbeitnehmer immer mindestens so viel verdienen wie die im ausleihenden Betrieb fest Angestellten – zumindest nach einer gewissen Einarbeitungsfrist. Das sei für die Zeitarbeitsbranche aber letztlich unproblematisch, sagt Schubert: „Wir bieten unseren Kunden ja vor allem Flexibilität und zeitnah passende Arbeitskräfte.“ Angesichts der starken Nachfrage nach Personal seien die Kosten in immer mehr Fällen ein nachrangiges Argument.
Equal-Pay-Regel Todesurteil für die Branche?
Anders sieht das Rainer Steckmeister, der seit 20 Jahren mit seiner Freiburger Firma Top-Work Zeitarbeiter verleiht – derzeit mehr als 100. „Der Mindestlohn ist unproblematisch, aber wenn die Equal-Pay-Regel allgemein gilt, wird diese tödlich für die Zeitarbeit sein“, so Steckmeister. Im Gegensatz zu Schubert sagt er, Unternehmen würden für Flexibilität nicht auch einen klar höheren Preis bezahlen. „Wenn wir zu teuer werden, gehen unsere Kunden andere Wege.“
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